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   VGH Bayern, 08.10.2012 - 21 ZB 12.30312   

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https://dejure.org/2012,30633
VGH Bayern, 08.10.2012 - 21 ZB 12.30312 (https://dejure.org/2012,30633)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.10.2012 - 21 ZB 12.30312 (https://dejure.org/2012,30633)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Oktober 2012 - 21 ZB 12.30312 (https://dejure.org/2012,30633)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    § 113 Abs. 3 VwGO ist auf asylrechtliche Anfechtungsklagen anwendbar.Die Tatbestandsvoraussetzungen sind eng auszulegen.Bei § 113 Abs. 3 VwGO handelt es sich um eine Ausnahmeregelung, von der zurückhaltend Gebrauch zu machen ist.Äthiopien; Asylverfahren; Einreise aus sicherem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 72
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.04.2005 - 7 A 10387/05

    Serbien und Montenegro, Posttraumatische Belastungsstörung,

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2012 - 21 ZB 12.30312
    Allenfalls in diesem engen Rahmen verbleibt bei asylrechtlichen Anfechtungsklagen ein Anwendungsbereich des § 113 Abs. 3 VwGO (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz vom 4.4.2005 Az. 7 A 10387/05 ).
  • BVerwG, 06.07.1998 - 9 C 45.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Verpflichtungsklage; Pflicht zur Herbeiführung der

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2012 - 21 ZB 12.30312
    7 § 113 Abs. 3 VwGO sieht eine Ausnahme von dem Grundsatz der abschließenden Streitentscheidung durch die Gerichte vor und betrifft, wie sich schon aus der Systematik des § 113 VwGO entnehmen lässt, allein die in § 113 Abs. 1 bis 4 VwGO erfassten Anfechtungsklagen (vgl. BVerwG vom 6.7.1998 Az. 9 C 45.97, BVerwGE 107, 128, NVwZ 1999, 65).
  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2012 - 21 ZB 12.30312
    Damit hebt bereits der Wortlaut hervor, dass im Spannungsverhältnis zwischen dem öffentlichen Interesse an einer Entlastung der Gerichte von umfangreichen Sachverhaltsermittlungen und dem Bedürfnis der Beteiligten nach einer abschließenden und verbindlichen gerichtlichen Entscheidung das Interesse an der Entlastung der Justiz nur in besonders gelagerten Fällen überwiegt (vgl. auch BVerwG vom 18.11.2002 Az. 9 C 2.02 unter Hinweis auf die Vorstellungen des Gesetzgebers, BVerwGE 117, 200, NVwZ 2003, 1130).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VGH Bayern, 08.10.2012 - 21 ZB 12.30312
    Darüber hinaus ist die Frage durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14.5.1996 Az. 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93 (BVerfGE 94, 49, NVwZ 1996, 700) grundsätzlich geklärt.
  • VG München, 22.02.2024 - M 10 K 22.50479

    Dublin-Verfahren (Zielstaat Kroatien, Herkunftsstaat Türkei),

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist die zitierte Entscheidung des Raad van State im Ansatz vergleichbar mit einem Urteilsausspruch gemäß § 113 Abs. 3 Satz 1 VwGO (vgl. auch dessen grundsätzliche Anwendbarkeit auf asylrechtliche Klagen: BayVGH, B.v. 8.10.2012 - 21 ZB 12.30312 - juris Rn. 7 f.).
  • VG Sigmaringen, 23.11.2016 - A 5 K 1495/16

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines Syrers im wehrdienstfähigen Alter

    Im Asylverfahren, das im Wesentlichen nur gebundene Entscheidungen kennt, kann allein eine fehlende Anhörung die Aufhebung eines Bescheids nicht ohne Weiteres rechtfertigen (vgl. § 46 VwVfG), weshalb von der Ausnahmeregelung in § 113 Abs. 3 VwGO "zurückhaltend Gebrauch zu machen ist" (BayVGH, Beschluss vom 08.10.2012 - 21 ZB 12.30312 -, Juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.04.1997 - 23 A 2412/96.A -, Juris; HessVGH, Beschluss vom 26.03.1991 - 12 TG 2541/90 -, Juris).
  • VG München, 22.02.2024 - M 10 K 23.50597

    Dublin-Verfahren (Zielstaat, Kroatien, Herkunftsstaat Demokratische, Republik

    In verfahrensrechtlicher Hinsicht ist die zitierte Entscheidung des Raad van State im Ansatz vergleichbar mit einem Urteilsausspruch gemäß § 113 Abs. 3 Satz 1 VwGO (vgl. auch dessen grundsätzliche Anwendbarkeit auf asylrechtliche Klagen: BayVGH, B.v. 8.10.2012 - 21 ZB 12.30312 - juris Rn. 7 f.).
  • VG Gießen, 15.02.2016 - 2 K 4455/15
    08.10.2012, NVwZ-RR 2013, 72; Hailbronner, AusIR, § 2 6 a AsylVfG, Rdnr. 3).

    Beschluss vom 08.10.2012, a. a. O.).

  • VG Gießen, 24.01.2013 - 6 K 1329/12

    Asylantrag, Italien, besonders schutzbedürftig, Dublin II-VO, Dublinverfahren,

    Da nicht feststeht, über welchen dieser sicheren Drittstaaten die Kläger eingereist sind, kann jedoch auch insoweit keine Abschiebungsanordnung nach § 34 a AsylVfG ergehen und ist ein Verfahren bezüglich der Anträge auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 Abs. 1, 4 AsylVfG i. V. m. § 60 Abs. 1 AufenthG bzw. die Feststellung von Abschiebungsverboten gemäß § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG in der Bundesrepublik Deutschland durchzuführen; ausgeschlossen ist danach lediglich eine Anerkennung als Asylberechtigte gemäß Artikel 16 a Abs. 1 GG (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 14.05.1996, NVwZ 1996, 700; BVerwG, Urteil vom 07.11.1995, NVwZ 1996, 197; Bay. VGH, Beschluss vom 08.10.2012, NVwZ-RR 2013, 72).
  • VG Gießen, 16.06.2015 - 2 K 397/15
    Auch erfasst dieser Ausschluss grundsätzlich nicht nur das verfassungsrechtliche Asyl recht, sondern auch die sonstigen materiellen Rechts­ positionen, auf die sich ein Ausländer gegen eine Abschiebung stützen kann, wie die FlüchtHngsanerkennung gemäß § 3 Abs. 1, 4 AsylVfG i. V. m. § 60 Abs. 1 AufenthG bzw. Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG (vgl. dazu BVerfG, Urt. v. 14.05.1996, NVwZ 1996, 700, Bayer. VGH, Beschl. v. 08.10.2012, NVwZ-RR 2013, 72; Hailbronner, AusIR, § 26 a AsylVfG, Rdnr. 3).

    Dies gilt jedoch nicht, wenn seitens des Ausländers Einwendungen zu einer individuellen Gefährdung im Dritt­ staat geltend gemacht werden können, die ihrer Eigenart nach nicht vorweg im Rah­ men des Konzepts normativer Vergewisserung von Verfassungs wegen oder Geset­ zes wegen berücksichtigt werden können und damit von vornherein außerhalb der Grenzen liegen, die der Durchführung eines solchen Konzepts aus sich heraus ge­ setzt sind (siehe BVerfG, Urt. v. 14.05.1996, a. a. O., Bayer. VGH, Beschl. v. 08.10.2012, a. a. O.).

  • VG Karlsruhe, 09.02.2022 - 8 K 2764/21

    Verpflichtung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zur Entscheidung über

    Nichts Anderes dürfte aus einem denkbaren Gegenschluss zu § 113 Abs. 3 VwGO folgen, da dieser auf Verpflichtungsklagen generell keine Anwendung findet (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.7.1998 - 9 C 45.97 -, BVerwGE 107, 128, juris Rn. 9, 11 ff.) und als Ausnahmeregelung (vgl. BayVGH, Beschluss vom 8.10.2012 - 21 ZB 12.30312 -, juris, Rn. 8) kaum als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens angesehen werden kann.
  • VG Ansbach, 21.01.2015 - AN 3 K 14.50102

    Aufhebung des Bescheides wegen des Erfordernisses weiterer Sachaufklärung

    Gemäß § 113 Abs. 3 Satz 1 VwGO war der angefochtene Bescheid der Beklagten aufzuheben, da das Gericht eine weitere Sachaufklärung für nötig erachtet, die erforderlichen Ermittlungen so erheblich erscheinen, dass das Bundesamt nach seiner personellen und sachlichen Ausstattung diese besser durchführen kann als das Gericht, es darüber hinaus auch unter übergeordneten Gesichtspunkten vernünftiger und sachgerechter ist, die Behörde tätig werden zu lassen und die Aufhebung auch unter Berücksichtigung der Belange der Beteiligten sachdienlich ist (vgl. BVerwG v. 18.11.2002 - 9 C 2.02, juris; BayVGH, B. v. 8.10.2012 -21 ZB 12.30312, juris).
  • VG München, 17.02.2016 - M 2 K 15.31625

    Pflicht des BAMF zur persönlichen Anhörung

    Deshalb ist § 113 Abs. 3 VwGO in Fällen asylrechtlicher Anfechtungsklagen als Ausnahmeregelung anzusehen, von der "zurückhaltend Gebrauch zu machen ist" (BayVGH, B. v. 8.10.2012 - 21 ZB 12.30312 - juris Rn. 8).
  • VG Karlsruhe, 09.02.2022 - A 8 K 2764/21

    Asylantrag; Untätigkeitsklage; Bescheidungsklage; Rechtsschutzbedürfnis;

    Nichts Anderes dürfte aus einem denkbaren Gegenschluss zu § 113 Abs. 3 VwGO folgen, da dieser auf Verpflichtungsklagen generell keine Anwendung findet (vgl. BVerwG, Urteil vom 6.7.1998 - 9 C 45.97 -, BVerwGE 107, 128 , juris Rn. 9, 11 ff.) und als Ausnahmeregelung (vgl. BayVGH, Beschluss vom 8.10.2012 - 21 ZB 12.30312 -, juris, Rn. 8) kaum als Ausdruck eines allgemeinen Rechtsgedankens angesehen werden kann.
  • VG München, 09.12.2015 - M 2 K 15.31158
  • VG Gießen, 26.05.2015 - 2 L 2354/15
  • VG Gießen, 30.06.2015 - 2 L 2826/15
  • VG Ansbach, 11.01.2023 - AN 4 K 22.31008

    Tadschikistan: Keine Gruppenverfolgung von Pamir; keine diskriminierende

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